Meine Schufa-Auskunft nach DS-GVO vom 31.08.2018

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Meine Schufa-Auskunft nach DS-GVO vom 31.08.2018

Vor kurzem habe ich wieder einmal eine Auskunft nach DS-GVO bei der Schufa angefordert:

–> Schufa-Auskunft nach DS-GVO vom 31.08.2018 <–

Es handelt sich hierbei um die kostenlose Auskunft, welche im Gegensatz zur kostenpflichtigen Bonitätsauskunft keine tagesaktuellen Branchenscores enthält.

Tipp: Einträge bei der Schufa regelmäßig auf Richtigkeit überprüfen!

Ich empfehle jedem, die Auskunft regelmäßig bei der Schufa anzufordern, um Identitätsmissbrauch aufzudecken und eventuell vorhandene Falscheinträge korrigieren zu können.

In der oben verlinkten Auskunft etwa konnte ich einen fehlerhaften Adresseintrag entdecken, der durch ein Missgeschick bei einer Bank entstanden ist.  Die falsche Adresse ließ ich aus der Schufa entfernen, da sie möglicherweise einen negativen Einfluss auf Branchenscores haben kann.

Bewertung meiner Branchenscores

Die Branchenscores der oben verlinkten Selbstauskunft sind ohne Zweifel schlecht – dennoch konnte ich trotz dieser schlechten Scores bspw. zwischenzeitlich ein weiteres Girokonto eröffnen. Diese Erfahrung zeigt mir, dass die Branchenscores der Schufa zwar in der Regel von Banken berücksichtigt werden. Liegen einem Bankinstitut, bei dem man ein neues Produkt eröffnen möchte, neben den Branchenscores der Schufa auch andere bonitätsrelevante Daten vor, können die Schufa-Daten vernachlässigt werden.

Neue Produkte abschließen trotz schlechter Schufa-Branchenscores

In letzter Zeit hat sich das sogenannte „Multibanking“ auf dem deutschen Markt etabliert. Das heißt, dass man einer Bank oder einem Fin-Tech Zugriff auf bereits vorhandene Konten erlaubt. Somit kann das jeweilige Unternehmen eine Bonitätsbewertung durchführen, welche der Schufa-Bewertung überlegen ist, da sie viel wertvollere Informationen enthält: Die persönlichen Vermögensverhältnisse und Konsumgewohnheiten können direkt eingesehen werden (Die SCHUFA kennt weder ihr monatliches Einkommen noch ihre Vermögenswerte).

Möchte ich beispielsweise bei Bank X das Produkt Y (welches im Normalfall gute Schufa-Scores voraussetzt) abschließen, so eröffne ich zunächst bei der selben Bank ein Produkt Z, von dem ich weiß, dass im Eröffnungsprozess keine Daten bei der Schufa abgefragt werden. In der Regel sind das Wertpapierdepots oder Sparkonten. Zusätzlich kann man der Bank dann noch Zugriff auf bereits vorhandene Konten gewähren, so dass sie die persönlichen Vermögensverhältnisse besser einschätzen kann. Erst dann wird Produkt Y beantragt.

Dieses Vorgehen hat bei mir schon oft funktioniert.

By |2018-09-14T15:35:16+02:00September 13th, 2018|Auskunftei, Branchenscore, interne Scorewerte, SCHUFA|0 Comments

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